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BGH, 03.12.1953 - 4 StR 506/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.07.1953 - 4 StR 242/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 4 StR 506/53
Missbrauch des Gewerbes (vgl RGSt 68, 399; BGH 4 StR 242/53 vom 23. Juli 1953) ist indes nur im Falle 10 a zu erkennen; in den übrigen Fällen handelt es sich entweder um Zechbetrügereien, die mit der Ausübung des Gewerbes nicht in unmittelbarem Zusammenhang standen, oder um Schwindeleien gegenüber Personen, die der Angeklagte bei seiner gewerblichen Tätigkeit kennengelernt hatte. - RG, 12.09.1935 - 3 D 602/35
Zum Begriff "aus Not" in den §§ 248 a, 264 a StGB.
Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 4 StR 506/53
Schliesslich geben die Urteilsausführungen auch Raum für den Verdacht, dass der Tatrichter Notbetrug deshalb verneint hat, weil der Angeklagte "über seine Verhältnisse gelebt und insbesondere seine Einnahmen, die zur Bestreitung eines bescheidenen Lebensunterhalts ausgereicht hätten, zum grossen Teil in Wirtschaften durchgebracht hat" Indes kann die Vergünstigung des § 264 a StGB, soweit dessen Voraussetzungen im übrigen gegeben sind, auch der für sich in Anspruch nehmen, dem selbstverschuldete Not der Antrieb war, ein dringendes Lebensbedürfnis zu befriedigen (RGSt 69, 313). - RG, 17.12.1912 - IV 989/12
Zum Begriffe "Not" im Sinne des § 264 a StGB.
Auszug aus BGH, 03.12.1953 - 4 StR 506/53
Das Entbehren von Genussmitteln ist nicht als wirtschaftliche Not anzusehen (RGSt 46, 387;… GA 60, 417).
- BGH, 08.08.1956 - 3 StR 240/56
Rechtsmittel
Ein Täter, dem es bei entsprechendem Bemühen und gutem Willen möglich gewesen wäre, seine Mittellosigkeit zu beseitigen, kann sich nicht auf Handeln aus Not berufen (RGSt 69, 313; BGH 4 StR 506/53 vom 3.12.1953; BGHSt 5, 263 [264]).